Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend als «AGB» bezeichnet, definieren die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen der Grand Casino Luzern AG, im Folgenden «GCL» oder «Veranstalterin» genannt, und Ihnen als registriertem Nutzer, nachfolgend «Spieler», unserer Online-Spielplattform. Die Nutzung des Spielangebots von MyCasino, einschliesslich der Kontoeröffnung und jeder Anmeldung, unterliegt den nachstehenden Bedingungen. Durch die Nutzung der auf mycasino-ch.net angebotenen Dienste bestätigen Sie, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese Version der AGB ist ab dem 2. Mai 2023 gültig.

Unsere Dienstleistungen

Als Spieler haben Sie die Möglichkeit, ein persönliches Spielerkonto zu eröffnen, Guthaben auf dieses Konto einzuzahlen, Einsätze für unsere Spiele zu tätigen und sich Ihre Gewinne auszahlen zu lassen. Das Spielangebot umfasst eine Vielzahl von gesetzlich zulässigen Spielbankenspielen, deren spezifische Regeln direkt auf der Spielplattform einsehbar sind.

Anwendungsbereich der AGB

Diese Bedingungen gelten für die gesamte Nutzung des Spielangebots über unsere Webseite sowie über mobile Applikationen. Aspekte, die ausserhalb der direkten Kontrolle der Veranstalterin liegen, sind von diesen AGB nicht abgedeckt. Dazu gehören:

  • Die Funktionsfähigkeit Ihrer Endgeräte wie PC oder Mobiltelefon.
  • Software von Drittanbietern, einschliesslich Ihres Webbrowsers oder Betriebssystems.
  • Dienstleistungen von App-Stores Dritter wie Google Play oder dem Apple Store.
  • Die Qualität und Stabilität Ihrer Internetverbindung zur Spielplattform.

Annahme der AGB und Datenschutz

Mit jeder Nutzung unserer Dienste, insbesondere bei der Kontoeröffnung, bestätigen Sie erneut Ihr Einverständnis mit diesen AGB. Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist in unserer Datenschutzerklärung detailliert geregelt. Diese Erklärung ist ein integraler und rechtlich bindender Bestandteil der vorliegenden AGB.

Voraussetzungen für die Spielteilnahme

Jeder Spieler muss handlungsfähig sein und darf nur im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung handeln. Die Nutzung des Spielangebots erfolgt auf Basis des vom Spieler eingezahlten Guthabens und unterliegt den jeweils gültigen Spielregeln.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen permanenten oder ununterbrochenen Zugang zur Spielplattform. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Zugang zu einzelnen Spielen oder der gesamten Plattform jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder einzuschränken. Dies schliesst auch temporäre Abschaltungen für Wartungsarbeiten oder technische Anpassungen mit ein. Ein Ausschluss vom Spiel ist gemäss Art. 53 BGS jederzeit möglich.

Die GCL ist berechtigt, das Spielangebot und die dazugehörigen Spielregeln jederzeit zu modifizieren, um diese an die technische Entwicklung oder die Nachfrage anzupassen. Der Zugang zu bestimmten Spielen kann zudem von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden, wie beispielsweise einer Mindestanzahl bereits absolvierter Spiele.

Das Spielerkonto

Die Eröffnung und Führung eines Spielerkontos sind zentrale Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielangebot. Der gesamte Prozess unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben.

Kriterien für die Kontoeröffnung

Zur Eröffnung eines Spielerkontos sind ausschliesslich natürliche Personen berechtigt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss in der Schweiz liegen.
  • Es darf keine Spielsperre gemäss Art. 80 BGS gegen Sie vorliegen.
  • Sie dürfen keinem Spielverbot gemäss Art. 52 BGS unterliegen.
    Die Veranstalterin kann die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen verweigern.

Registrierungsprozess und Verifizierung

Für die Eröffnung eines Spielerkontos müssen Sie sich vollständig und wahrheitsgetreu registrieren. Die Veranstalterin ist berechtigt, zunächst ein provisorisches Spielerkonto für maximal 30 Tage zu eröffnen. Ihre Angaben zur Person und Adresse werden überprüft. Hierfür kann die GCL jederzeit entsprechende Nachweise wie eine Kopie eines amtlichen Ausweises oder einen Wohnsitznachweis anfordern. Zudem können zur Verifizierung auch Auskünfte von Drittunternehmen eingeholt werden.

Pflichten des Spielers

Sie sind für die korrekte Verwaltung Ihres Spielerkontos verantwortlich. Dies beinhaltet folgende Verpflichtungen:

  • Pro Person darf nur ein einziges Spielerkonto eröffnet werden.
  • Das Konto ist personengebunden, nicht übertragbar und darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden.
  • Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) müssen geheim gehalten und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
  • Änderungen Ihrer persönlichen Daten, insbesondere Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres Namens oder Ihrer Wohnadresse, müssen der Veranstalterin umgehend mitgeteilt werden.

Kontoschliessung und Inaktivität

Sie können Ihr Spielerkonto jederzeit durch eine Mitteilung an den Kundendienst auflösen lassen. Die Veranstalterin kann ein Konto ebenfalls auflösen, insbesondere bei Verstössen gegen die AGB, bei Falschangaben oder bei Vorliegen einer Spielsperre. Ein Spielerkonto, das länger als zwei Jahre inaktiv war, wird gemäss Art. 51 VGS automatisch aufgelöst. Ein allfälliges Restguthaben wird auf ein auf Ihren Namen lautendes Zahlungskonto überwiesen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Guthaben nach einer Frist von zwei Jahren dem AHV-Ausgleichsfonds zugeführt.

Finanzielle Transaktionen

Alle finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit Ihrem Spielerkonto werden transparent und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.

Verwaltung des Spielguthabens

Das Spielerkonto wird in Schweizer Franken (CHF) geführt und dient ausschliesslich der Teilnahme am Spielangebot. Es ist nicht für das Parken von Geldern oder für Übertragungen an Dritte vorgesehen und wird nicht verzinst. Von der Veranstalterin gewährte Gratisspielguthaben (Boni) sind nicht Teil des auszahlbaren Aktivsaldos.

Einzahlungsbestimmungen

Sie dürfen nur Geldmittel auf Ihr Spielerkonto einzahlen, deren wirtschaftlich Berechtigter Sie sind. Die Herkunft der Mittel darf nicht aus kriminellen Aktivitäten stammen. Für provisorische Spielerkonten gilt ein Einzahlungslimit. Die verfügbaren Zahlungsmethoden und deren Konditionen sind auf der Spielplattform ersichtlich.

TransaktionstypLimite / Bedingung
Maximale Einzahlung (provisorisches Konto)1’000 CHF
Auszahlung (provisorisches Konto)Nicht möglich
Mindestalter für Transaktionen18 Jahre
WährungCHF

Auszahlungsbestimmungen

Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben sind ausschliesslich auf ein auf Ihren Namen lautendes Schweizer Zahlungskonto möglich. Auszahlungen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeitet. Die Veranstalterin ist berechtigt, vor einer Auszahlung erneut Identifikationsdokumente anzufordern, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.

Massnahmen gegen Geldwäscherei

Die Veranstalterin ist gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu ergreifen. Auf Verlangen müssen Sie detaillierte Informationen und Nachweise über die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel erbringen. Bei Verdacht auf regelwidriges Verhalten können Zahlungstransaktionen verweigert und die zuständigen Behörden informiert werden.

Spiele, Einsätze und Gewinne

Die Durchführung der Spiele sowie die Verbuchung von Einsätzen und Gewinnen erfolgen nach klar definierten Regeln, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten:

  • Spielregeln und Einsätze: Für jedes Spiel gelten spezifische Regeln bezüglich der Einsatzmöglichkeiten sowie der Minimal- und Maximaleinsätze. Einsätze werden direkt von Ihrem Spielerkonto abgebucht, während Gewinne Ihrem Konto gutgeschrieben werden. Bei unzureichendem Guthaben ist eine Spielteilnahme nicht möglich.
  • Behandlung von Gewinnen: Sie sind für die eventuelle Versteuerung Ihrer Gewinne selbst verantwortlich. Bei Gewinnen über 1 Million CHF ist die Veranstalterin gesetzlich verpflichtet, die Verrechnungssteuer einzubehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abzuführen. Im Falle eines Spielunterbruchs werden bereits erzielte Gewinne dem Spielerkonto gutgeschrieben.
  • Beanstandungen und Korrekturen: Etwaige Beanstandungen wegen nicht gutgeschriebener Gewinne müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich an die Veranstalterin gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch. Die GCL behält sich das Recht vor, fehlerhaft ausgewiesene Spielergebnisse nachträglich zu korrigieren und unrechtmässig erzielte Gewinne abzuerkennen.
  • Ausschluss von Gewinnansprüchen: Spieler, die das Mindestalter nicht erfüllen, gesperrt sind oder einem Spielverbot unterliegen, haben keinen Anspruch auf die Auszahlung von Gewinnen. Solche Beträge werden gemäss Art. 45 BGS vollumfänglich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV) zugeführt.

Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an der Spielplattform, den Spielen und allen zugehörigen Inhalten verbleiben bei der GCL oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dies umfasst Urheberrechte, Marken, Patente und sonstige Rechte an geistigem Eigentum.

Ihnen wird eine persönliche, nicht-exklusive und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Spielplattform für private Zwecke gewährt. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die kommerzielle Vervielfältigung, Verbreitung oder Modifizierung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GCL strengstens untersagt.

Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den spezifischen Spielregeln haben die Spielregeln Vorrang. Sollten Abweichungen zwischen der deutschen und anderen Sprachversionen dieser AGB bestehen, ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht vollstreckbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Spieler und der GCL ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Luzern-Stadt. Die GCL behält sich das Recht vor, ihre Ansprüche auch am Wohnsitz des Spielers geltend zu machen.